Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Firma Haustechnik-Sponsel e.K.
§1 Allgemeines-Geltungsbereich
1.
Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa.
Haustechnik-Sponsel e.K. erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur
an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
2.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für
alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte
verwandter Art handelt.
§2 Angebot und Auftragsbestätigung
1.
Unsere Angebote sind freibleibend, soweit
wir nicht ausdrücklich eine Bindungswirkung abgegeben haben. Technische
Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen
des zumutbaren vorbehalten.
2.
Ein Vertrag kommt erst durch unsere
schriftliche Annahmeerklärung zustande, die für dessen Inhalt allein maßgeblich
ist.
3.
Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden
des Vertrages bedürfen der Schriftform.
4.
Den
beigefügten Unterlagen dienen lediglich der Information des Bestellers und
begründen keine Zusicherung. Zeichnungen, Abbildungen, Maße Gewichte oder
sonstige Leistungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart wird.
§3 Überlassene Unterlagen
1.
An allen im Zusammenhang mit der
Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulation,
Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese
Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir
erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
§4 Preise und Zahlungen
1.
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich
vereinbart wird, gelten unsere genannten Preise zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit zwischen den Vertragsabschluss und
vereinbarter oder tatsächlicher Lieferung mehr als vier Monate liegen, gelten
die zur Zeit der Lieferung gültigen Preise der Fa. Haustechnik-Sponsel e.K. Übersteigen diese den vormals vereinbarten Preis um
mehr als 10%, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2.
Eine Zahlung gilt erst erfolgt, wenn wir
über den Betrag verfügen können. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich
auf das Konto Sparkasse Bamberg, IBAN DE31 77050000 0303182810 zu erfolgen. Der
Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3.
Sofern sich aus der
Auftragsbestätigung/Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto
(ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Es
gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
§5 Lieferung, Lieferfristen und Rückgabe
1.
Wir sind zu Teillieferungen und
Teilleistungen berechtigt, sofern Gegenteiliges nicht ausdrücklich vereinbart
worden ist.
2.
Richtige und rechtzeitige Selbstlieferung
bleibt vorbehalten.
3.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder
verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt,
den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen
ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern
vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt
auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten
ist.
4.
Verzögert sich die Lieferung infolge höherer
Gewalt oder außergewöhnlicher Ereignisse, insbesondere Energie- und
Rohstoffmangel, Streik, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen verlängern
sich die Fristen angemessen.
5.
Zum Rücktritt ist der Kunde bei Verzögerung
der Lieferung erst berechtigt, wenn er nach Ablauf der Lieferfrist die Lieferung
schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb eines Monats nach Zugang des
Mahnschreibens nicht geliefert wird.
6.
Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, sind wir
berechtigt, nach Fristsetzung von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und
Schadensersatz zu verlangen. Wir sind im Falle des Rücktritts berechtigt, ohne
Nachweis eines konkreten Schadens 25% des Kaufpreises zu fordern. Das Recht zur
Geltendmachung des tatsächlichen Schadens bleibt davon unberührt. Dem Kunden
steht jedoch der Nachweis zu, dass uns ein niedrigerer oder kein Schaden
entstanden ist.
7.
Eine Zurücknahme der Ware erfolgt nur nach
vorheriger Vereinbarung (Rückgabe). Der Kunde hat in diesem Fall 25% des Wertes
der zurückgenommenen Ware und die Rückgabekosten zu vergüten. Die Rückgabe ist
ausgeschlossen bei Sonderanfertigungen und Sonderbestellungen.
§6 Eigentumsvorbehalt
1.
Wir behalten uns das Eigentum an der
gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der
bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Wir sind berechtigt die
Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
2.
Der Besteller ist verpflichtet, solange das
Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu
behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen
Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
3.
Der Besteller darf die unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
weiterveräußern. Sämtlich ihn aus Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen
Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt er im Voraus an zu unserer Sicherung
ab.
§7 Gewährleistung und Schadenersatz
1.
Gewährleistungsfrist für alle verkauften,
neuen Geräte und Anlagen sowie erbrachten Leistungen entspricht, wenn nichts
anderes schriftlich vereinbart ist, der gesetzlichen Regelung.
2.
Wenn der Kunde beim Gebrauch der Ware die
Gebrauchsanweisung nicht beachtet hat und/oder Eingriffe, Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten an der Ware vorgenommen hat, ist er beweispflichtig
dafür, dass der Mangel hierauf nicht beruht. Für diese und die daraus
entstehenden Folgen besteht ebenfalls keine Gewährleistung.
3.
Der Besteller hat uns die Gelegenheit zu
geben, den beanstandeten Mangel zu beheben, solange er dies verweigert, sind
wir non der Gewährleistungspflicht befreit.
4.
Liegt bei Gefahrenübergang ein Mangel vor,
so beschränkt sich die Gewährleistung zunächst auf Nachbesserung der Sache,
wobei wir auch zur Nachlieferung berechtigt sind. Die zum Zwecke der
Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen tragen wir nur bis zur Höhe der
Kosten, die für die Nacherfüllung am Bestimmungsort anfallen. Nach einem
erfolglosen dritten Versuch der Nachbesserung hat der Kunde das Recht, die
Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen, den Kaufpreis zu mindern oder
vom Vertrag zurückzutreten. Weiterhin sind wir zur Gewährleistung nur
verpflichtet, wenn der Kunden den Kaufpreis zumindest soweit bezahlt hat, als
er dem Wert der mangelhaften Leistung entspricht.
5.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur
unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur
unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung
oder Verschleiß, sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung,
ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes
oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag
nicht vorausgesetzt sind.
6.
Die Gewährleistungspflicht besteht gegenüber
Verbrauchern 24 Monate, ansonsten 12 Monate. Sie beginnt bei Kaufverträgen
sowie Werkverträgen über die Herstellung oder Erzeugung beweglicher Sachen mit
der Ablieferung, bei Werkverträgen über sonstige Leistungen mit der Abnahme.
Für die Ersatzlieferung bzw. für die nachgebesserte Ware beträgt die
Gewährleistungspflicht 3 Monate. Sie läuft aber mindesten bis zum Ablauf der
ursprünglichen Gewährleistungspflicht.
§8 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort
1.
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen
der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2.
Erfüllungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten für diesen Vertrag ist unser
Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
§9 Wirksamkeit
1.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses
Vertrages unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der
unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die
dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am Nächsten kommt.
Stand
03/2019