Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Haustechnik-Sponsel e.K.

§1 Allgemeines-Geltungsbereich

1.       Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. Haustechnik-Sponsel e.K. erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

2.       Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§2 Angebot und Auftragsbestätigung

1.       Unsere Angebote sind freibleibend, soweit wir nicht ausdrücklich eine Bindungswirkung abgegeben haben. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.

2.       Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Annahmeerklärung zustande, die für dessen Inhalt allein maßgeblich ist.

3.       Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden des Vertrages bedürfen der Schriftform.

4.       Den beigefügten Unterlagen dienen lediglich der Information des Bestellers und begründen keine Zusicherung. Zeichnungen, Abbildungen, Maße Gewichte oder sonstige Leistungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

§3 Überlassene Unterlagen

1.       An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulation, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§4 Preise und Zahlungen

1.       Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit zwischen den Vertragsabschluss und vereinbarter oder tatsächlicher Lieferung mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung gültigen Preise der Fa. Haustechnik-Sponsel e.K. Übersteigen diese den vormals vereinbarten Preis um mehr als 10%, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2.       Eine Zahlung gilt erst erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das Konto Sparkasse Bamberg, IBAN DE31 77050000 0303182810 zu erfolgen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3.       Sofern sich aus der Auftragsbestätigung/Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.

§5 Lieferung, Lieferfristen und Rückgabe

1.       Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern Gegenteiliges nicht ausdrücklich vereinbart worden ist.

2.       Richtige und rechtzeitige Selbstlieferung bleibt vorbehalten.

3.       Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

4.       Verzögert sich die Lieferung infolge höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Ereignisse, insbesondere Energie- und Rohstoffmangel, Streik, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen verlängern sich die Fristen angemessen.

5.       Zum Rücktritt ist der Kunde bei Verzögerung der Lieferung erst berechtigt, wenn er nach Ablauf der Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb eines Monats nach Zugang des Mahnschreibens nicht geliefert wird.

6.       Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, sind wir berechtigt, nach Fristsetzung von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Wir sind im Falle des Rücktritts berechtigt, ohne Nachweis eines konkreten Schadens 25% des Kaufpreises zu fordern. Das Recht zur Geltendmachung des tatsächlichen Schadens bleibt davon unberührt. Dem Kunden steht jedoch der Nachweis zu, dass uns ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist.

7.       Eine Zurücknahme der Ware erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung (Rückgabe). Der Kunde hat in diesem Fall 25% des Wertes der zurückgenommenen Ware und die Rückgabekosten zu vergüten. Die Rückgabe ist ausgeschlossen bei Sonderanfertigungen und Sonderbestellungen.

§6 Eigentumsvorbehalt

1.       Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Wir sind berechtigt die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

2.       Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

3.       Der Besteller darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Sämtlich ihn aus Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt er im Voraus an zu unserer Sicherung ab.

§7 Gewährleistung und Schadenersatz

1.       Gewährleistungsfrist für alle verkauften, neuen Geräte und Anlagen sowie erbrachten Leistungen entspricht, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, der gesetzlichen Regelung.

2.       Wenn der Kunde beim Gebrauch der Ware die Gebrauchsanweisung nicht beachtet hat und/oder Eingriffe, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an der Ware vorgenommen hat, ist er beweispflichtig dafür, dass der Mangel hierauf nicht beruht. Für diese und die daraus entstehenden Folgen besteht ebenfalls keine Gewährleistung.

3.       Der Besteller hat uns die Gelegenheit zu geben, den beanstandeten Mangel zu beheben, solange er dies verweigert, sind wir non der Gewährleistungspflicht befreit.

4.       Liegt bei Gefahrenübergang ein Mangel vor, so beschränkt sich die Gewährleistung zunächst auf Nachbesserung der Sache, wobei wir auch zur Nachlieferung berechtigt sind. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen tragen wir nur bis zur Höhe der Kosten, die für die Nacherfüllung am Bestimmungsort anfallen. Nach einem erfolglosen dritten Versuch der Nachbesserung hat der Kunde das Recht, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weiterhin sind wir zur Gewährleistung nur verpflichtet, wenn der Kunden den Kaufpreis zumindest soweit bezahlt hat, als er dem Wert der mangelhaften Leistung entspricht.

5.       Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß, sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

6.       Die Gewährleistungspflicht besteht gegenüber Verbrauchern 24 Monate, ansonsten 12 Monate. Sie beginnt bei Kaufverträgen sowie Werkverträgen über die Herstellung oder Erzeugung beweglicher Sachen mit der Ablieferung, bei Werkverträgen über sonstige Leistungen mit der Abnahme. Für die Ersatzlieferung bzw. für die nachgebesserte Ware beträgt die Gewährleistungspflicht 3 Monate. Sie läuft aber mindesten bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungspflicht.

§8 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

1.       Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2.       Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten für diesen Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

§9 Wirksamkeit

1.       Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am Nächsten kommt.

Stand 03/2019